BAföG: Formblatt 2-Regelung für F25

BAföG: Formblatt 2-Regelung für F25

von Katharina Westerholt -
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Liebe Studierende,

für das kommende Frühjahrssemester 2025 (F25) haben wir mit dem BAföG-Amt vereinbart, alle vorliegenden Formblätter 2 am Ende der dritten Kalenderwoche 2025 gesammelt dem BAföG-Amt zuzustellen. Dies gilt für alle FB2, die ab jetzt bis spätestens Mittwoch, den 15.01.2025 in der Eingangsmappe vor dem Sekretariat eingereicht werden. Diese Formblätter reichen wir für Sie fristgerecht beim BAföG-Amt ein und Sie bekommen sie nicht zurück. Später eingereichte FB2 müssen Sie dann allerdings selbst zum BAföG-Amt bringen.

Semesterwiederholungen:

Studierende, die das laufende Semester (H24) wiederholen müssen, sollten im eigenen Interesse nach der Zeugniskonferenz am 27.01.2025 ein korrigiertes FB2 einreichen, aus dem die Semesterwiederholung hervorgeht. Dieses korrigierte FB2 muss dann ebenfalls von den Studierenden selbst zum BAföG-Amt gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Westerholt