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Einmalzahlung für Studierende von 200 Euro

Einmalzahlung für Studierende von 200 Euro

von Katharina Westerholt -
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Liebe Studierende,

weil in den letzten Tagen immer wieder die Frage aufkam, ob auch Studierende des Riehl-Kollegs die Einmalzahlung von 200 Euro beim Bund beantragen können, hier die für Sie leider wenig erfreuliche Antwort: Antragsberechtigt sind nur diejenigen Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule immatrikuliert oder Schülerinnen bzw. Schüler in Ausbildungsgängen waren, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Beides trifft auf Sie nicht zu, Sie sind also nicht antragsberechtigt.

Wir bedauern sehr, dass Studierende des Zweiten Bildungswegs nicht von der Einmalzahlung profitieren können und werden diese Kritik auch über die Bundesringsitzung der Abendgymnasien und Kollegs an die Verantwortlichen in der Politik weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jörg Masuch und Katharina Westerholt

(Schulleitung)